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Neues Förderprogramm für Vereine in Niedersachsen
Die NBank hat unter dem Titel "Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen" ein Corona-Sonderprogramm für Vereine aufgelegt.
Eingetragene Vereine oder gemeinnützige Körperschaften mit Sitz in Niedersachsen sind bei dem neuen Programm antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie in Digitalisierung oder in ihre IT-Sicherheit investieren wollen. Mithilfe des Programms "Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen" kann für die anfallenden Ausgaben ein Zuschuss beantragen werden, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Die wichtigsten Fakten:
- Förderfähig sind eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB oder ähnliche Einrichtungen mit einem ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck.
- Es wird ein Zuschuss bis zu einem Fördersatz von 70 % gewährt.
- Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro.
- Gefördert werden Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
- Gefördert wird die Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses.
Was wird gefördert?
- Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
- Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr
https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen/index.jsp